DOT/SAE Kennung

Wir weisen als Unternehmen darauf hin, dass es sich bei den nachfolgenden Ausführungen um eine unverbindliche Auskunft über die Sichtweise des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) handelt. Rechtlich verbindliche Auskünfte können in diesem Rahmen nicht erteilt werden.
 
Wir verweisen hinsichtlich der Scheinwerfer mit DOT/SAE-Kennzeichnung für US-amerikanische Fahrzeuge auf folgendes: Grundsätzlich ist es so, dass auch Teile für diese Fahrzeuge der EU-Typgenehmigungspflicht unterliegen.
Scheinwerfer mit DOT/SAE-Kennzeichnung, die zusätzlich über eine EU-Typgenehmigung verfügen, dürfen in Deutschland und der EU in Fahrzeuge eingebaut und verwendet werden.
 
Ausnahmen sind nur möglich, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, für die es nachweislich keine Ersatzteile mit einer europäischen Typgenehmigung auf dem deutschen/europäischen Markt gibt. Dies beinhaltet zum Beispiel fast alle Dodge / Chevroletmodelle auf dem Markt.
 
Für den Einbau ist ein lichttechnisches Gutachten notwendig,. Bitte beachten Sie den Artikel unter dem folgenden Link: https://www.lichttechnisches-gutachten.de/  
 
Ein weiterer externer Link, der unseren Kunden möglicherweise weiterhilft: https://www.keba-verlag.de/wp-content/uploads/2015/02/tuning_street_legal_03_2014_zul%C3%A4ssigkeit_von_fahrzeugteilen.pdf

Wir gewährleisten nicht die Verkehrsfähigkeit dieser Produkte.